FAQ

Green PPA

Erstinformationen zu einem Geschäftsmodell mit Potenzial

Green PPAs bieten Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit zwei zentrale Ziele zu erreichen: Sie leisten einen Beitrag zu Erreichung der unternehmerischen Dekarbonisierungsstrategien und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, sich gegen steigende Strompreise abzusichern. Der Energiewirtschaft bietet das Geschäftsmodell direkte neue Absatzkanäle für den produzierten Grünstrom und eine Alternative zur Vermarktung über die Börse. Aus Sicht der Politik stellen Green PPAs eine Möglichkeit dar, den Zubau erneuerbarer Energien über zusätzliche private Investitionen zu beschleunigen. Das FAQ bietet Erstinformationen zu den wichtigsten Fragen.

Aktuell gibt es in Deutschland zwei primäre Möglichkeiten Grünstrom zu beziehen. Die erste Möglichkeit ist, einen standardmäßigen Grünstromvertrag bei einem Energieversorger abzuschließen. Dieser beschafft sich wiederrum Zertifikate, die die grüne Eigenschaft des gehandelten Stroms beweisen, so genannte Herkunftsnachweise (HKN). Diese Herkunftsnachweise können aus einer beliebigen erneuerbaren Energiequelle also Sonne, Wind, Wasser und Biomasse stammen. Als Kunde hat man hier allerdings nur selten Einfluss darauf aus welcher Quelle und aus welchem europäischen Land der erworbene Strom stammt, da die grüne Eigenschaft bilanziell festgehalten wird. Die zweite Möglichkeit ist der Bezug von „grünem“ Strom über einen direkten Abnahmevertrag mit dem Produzenten des Stroms. Ein solcher Abnahmevertrag oder Stromliefervertrag wird Green PPA genannt. Im Unterschied zu zusätzlich zum Graustrom bezogenen HKN stammt der Strom aus spezifischen Anlagen in Deutschland und Europa. Green PPAs können somit einen Beitrag zum Weiterbetrieb ausgeförderter EEG-Anlagen oder zum zusätzlichen Aufbau neuer regenerativer Erzeugungskapazitäten leisten.

Die Abkürzung PPA steht für Power Purchase Agreement und beschreibt eine direkte bilaterale oder multilaterale Abnahmevereinbarung für eine bestimmte Strommenge zu einem festgesetzten Preis über eine bestimmte Zeit. Anlagenbetreiber verkaufen den Strom entweder direkt oder über einen Dienstleister an einen Abnehmer, zum Beispiel ein Unternehmen.

Wenn ein Unternehmen einen direkten Abnahmevertrag aushandelt, spricht man von sogenannten Corporate PPAs. Wird hingegen ein Direktvermarkter oder Energieversorger zwischengeschaltet handelt es sich um ein Utility PPA. Da PPAs Gegenstand individueller Vertragsgestaltung sind, gibt es zahlreiche unterschiedliche Formen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sind. Grundsätzlich lässt sich zwischen physischen und virtuellen PPAs unterscheiden.

  • Bei einem physischen PPA wird eine Strommenge entweder direkt (On-site) am selben Standort produziert und verbraucht, z.B. eine Windkraftanlage neben einer Produktionsanlage, oder sie wird bei unterschiedlichen Standorten über das öffentliche Stromnetz geliefert (Off-site).
  • Bei virtuellen PPAs findet keine physische Stromlieferung statt, es handelt sich um eine finanzielle Vereinbarung, die einen bestimmten Kompensationsmechanismus für schwankende Börsenpreise definiert. Auch hier findet eine Refinanzierung von EE-Kapazitäten über den Markt statt.

Da PPAs den Preis für den gelieferten Strom für einen längeren Zeitraum festsetzen, muss der Umgang mit unterschiedlichen Marktentwicklungen vertraglich geregelt werden. Damit es zu einer fairen Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien kommt, sollte zum Beispiel festgehalten werden, wie mit folgenden Entwicklungen verfahren wird:

  • Dauer des Vertrages und Strommengen
  • Preise
  • Schwankungen des Börsenstrompreises
  • Das Anlagenprofil
  • Der Preis des Herkunftsnachweises
  • Was passiert bei Abregelung des Stroms (etwa aufgrund Einspeisemanagement)  

Die dena hat in ihrem Marktmonitor die relevantesten Faktoren für die Preisgestaltung, primären und sekundären Vertragsklauseln benannt und eine mögliche Definition eines ausgewogenen Preises gesetzt.

 

In zahlreichen Ländern wie beispielsweise den USA, Spanien oder Norwegen sind PPAs bereits ein gängiges Instrument, um neue Anlagen zu finanzieren. Durch den festgesetzten Preis kann der Anlagenbetreiber mit planbaren Einnahmen kalkulieren und darüber eine Finanzierung durch Kapitalgeber erreichen. Da es sich um ein nachfragegetriebenes Geschäftsmodell handelt, entstehen keine direkten Förderkosten für den erzeugten Strom. Damit können PPAs einen weiteren Baustein zur Finanzierung von EE-Anlagen darstellen.

Der Markt für Green PPAs ist in Deutschland noch sehr schwach ausgeprägt, was sich in den kommenden Jahren aber grundlegend ändern könnte, da das unternehmensseitige Interesse an grünem Strom stetig zunimmt. Die Politik ist hier gefordert, entsprechende Rahmenbedingungen für Abnehmer und die Energiewirtschaft zu schaffen, um das Geschäftsmodell in Deutschland breit zu etablieren.

Generell werden durch die EU-Taxonomie die Anforderungen an die nachhaltige Finanzierung von Erzeugungsinfrastrukturen steigen. PPAs können hier einen entsprechenden Beitrag leisten.

PPAs ermöglichen zusätzliche privat- und marktwirtschaftliche Investition in Erneuerbare Energie und beschleunigen somit den zusätzlichen Ausbau von EE-Anlagen. Für Unternehmen können PPAs eine Vielzahl an Vorteilen bieten. Abnehmende Unternehmen profitieren von gesteigerter Preis- und Planungssicherheit durch die Unabhängigkeit von Börsenstrompreisen, die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen oder positive Marketingeffekte. Aus Sicht der Energiewirtschaft bieten PPAs ein neues Marktsegment für Neuanlagen sowie die Möglichkeit, den Weiterbetrieb von ausgeförderten Altanlagen sicher zu stellen. Für die Politik bietet dieser nachfragegetriebene Zubau einen zusätzlichen Baustein, unabhängig von der EEG-Förderung nachfragegetrieben zusätzliche Erzeugungskapazitäten in den Markt zu bekommen und so die Energiewendeziele zu erreichen.

Bei PPAs handelt es sich um sehr komplexe Vertragsstrukturen, die eine ausgewogene Risikogewichtung abbilden sollten. Diese Komplexität führt zu Kosten, denn aufgrund der Risiken für einzelne Vertragspartner, sollte in der Regel ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Risiken können zum Großteil über marktbezogene und perspektivisch ggf. auch staatliche Instrumente minimiert werden.

Ein Herkunftsnachweis ist ein digitales Zertifikat, das bestätigt, dass eine bestimmte Menge Strom aus Erneuerbaren Energien in das Stromnetz eingespeist wurde. Dadurch wird der Ursprung des Stroms transparent und es wird sichergestellt, dass die produzierte Menge nur einmal als Grünstrom vermarktet wird. In Deutschland werden Herkunftsnachweise derzeit nur für ungeförderten Grünstrom ausgestellt. Die stromabnehmenden Unternehmen zeigen starkes Interesse an den Herkunftsnachweisen. 

Die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen erhalten für die eingespeiste Strommenge die entsprechenden Zertifikate und können diese verkaufen. Anbieter von Ökostrom kaufen diese, entwerten sie im Herkunftsnachweisregister und können den Strom als Grünstrom vermarkten. In Deutschland gilt dies nur für Anlagen, die nicht durch das EEG gefördert werden (Doppelvermarktungsverbot). Auch für Green PPAs werden HKN generiert. Sie stellen eine Wertkomponente des PPAs dar. Bei Green PPAs steht jedoch gleichzeitig der direkte Grünstrombezug aus Deutschland im Vordergrund.

In Deutschland werden Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt ausgegeben. Die Zertifikate können aber europaweit frei gehandelt werden. Die Entwertung kann bisher nur über Stromhändler vorgenommen werden.

Die Marktoffensive Erneuerbare Energien

Die Marktoffensive Erneuerbare Energien ist ein Zusammenschluss von rund 50 Unternehmen aus Anbietern und Nachfragern aus der Wirtschaft sowie von Dienstleistern und bildet die gesamte Wertschöpfungskette ab. Gemeinsames Ziel ist es, den Markt für erneuerbare Energien mit unterschiedlichen Maßnahmen und Aktivitäten zu entwickeln und dazu beizutragen, dass Deutschland seine Energiewendeziele erreicht. Die Marktoffensive ist von der dena, dem DIHK und dem Klimaschutzunternehmen e.V. ins Leben gerufen worden und wird von diesen Institutionen operativ unterstützt.

Mittels Arbeitsgruppen, denen neben den Partnern auch die Teilnehmer angehören, werden Themen und Möglichkeiten diskutiert und erarbeitet, die den nachfragegetriebenen Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und festigen können. Im ersten Schritt liegt der Fokus auf Power Purchase Agreements (PPAs). Unterschiedliche Aktivitäten unterstützen den Markthochlauf in Deutschland. Dabei versteht sich die Marktoffensive Erneuerbare Energien als Denkfabrik, Plattform für Wissenstransfer und Treiber für die Marktentwicklung in Deutschland.

Die Marktoffensive zielt primär darauf ab, neue Geschäftsmodelle und Handlungsoptionen zu entwickeln, die den nachfrage- bzw. marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien stärken. Die Aktivitäten konzentrieren sich aufgrund des großen Marktpotentials zunächst auf PPAs. Weitere Themen wie regenerative Prozesswärme oder grüner Wasserstoff werden weitere Schwerpunkte bilden. Mit Hilfe von PPAs soll es gelingen, diesen Ausbau zu beschleunigen und die steigende Unternehmensnachfrage nach Grünstrom zu bedienen. Dadurch soll dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland gesichert und ein Beitrag zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und zur Erreichung der Energiewendeziele erreicht werden.

Die Aktivitäten der Initiative werden maßgeblich über die Mitgliedsbeiträge finanziert.

Die Beiträge orientieren sich dabei an der Größe des jeweiligen Unternehmens. Über den Lenkungskreis könne Mitglieder Impulse für die programmatische Ausrichtung der Initiative geben. Ein direktes Stimmrecht besteht nicht. Die Initiative steht allen Unternehmen offen und wir freuen uns über das Interesse an der Mitwirkung in der Marktoffensive.